Haftungsrecht

Wer andere schädigt, ist in der Regel dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen und unter Umständen sogar Schmerzensgeld zu zahlen. Es geht dabei nicht nur um Haftpflichtfälle nach Verkehrsunfällen. Eine Haftpflicht kann auch nach Haushaltsunfällen oder Berufsunfällen entstehen.
Einen Sonderfall nimmt die so genannte Arzthaftung ein. Der Grenzbereich zwischen Medizin und Recht ist ein sehr komplexes Gebiet, das sowohl auf  Seiten des Arztes, als auch auf Seiten des Patienten kompetente juristische Beratung bedarf. Wir übernehmen gerne die Vertretung auf Seiten des Arztes zur Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Sind Sie geschädigter Patient? Dann prüfen wir gerne Ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt und begleiten Sie bei der Durchsetzung.
Ebenfalls ein sehr spezielles Rechtsgebiet ist die Haftung von Gutachtern, denn auch hier kommt es mitunter zu folgenschweren Schäden. Da viele Haftpflichtfragen am Ende über eine Versicherung abgewickelt werden, ist eine solide Kenntnis des zugehörigen Versicherungsrechts unabdingbar.
Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen des Haftungsrechts:

  • Haftpflichtschäden im Straßenverkehr
  • Körperverletzungen
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • tätliche Angriffe
  • Arzthaftungsrecht

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Dr. Isabell von Moltke
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht