Vertriebsrecht
Vertriebsrecht ist das Recht der Absatzmittlung von Waren und Dienstleistungen. Um hohen Personalaufwand eines Unternehmens zu vermeiden und unternehmerisches Risiko zu reduzieren, werden statt Außendienstmitarbeitern Handelsvertreter eingesetzt. Das Gleiche gilt für Makler, z.B. den Versicherungsmakler, Vertragshändler oder Franchisenehmer. Vertriebsrecht ist das Recht, welches die Rechtsbeziehung des genannten Personenkreises zum Unternehmen (z.B. Versicherung, Hersteller/Lieferant, Franchisegeber) regelt. Der Endkunde ist nicht in diese Rechtsbeziehung miteinbezogen.
Das Vertriebsrecht findet seine Grundlage in verschiedenen Gesetzen, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB). Rechtliche Grenzen ergeben sich darüber hinaus aus dem Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Datenschutzrecht, sowie dem europäischen Recht, das regulierend eingreift.
Unsere Expertise im Vertriebsrecht erstreckt sich insbesondere auf
- Bezirksvertretung, Vermittlungsvertretung, Alleinvertretung des Handelsvertreters
- Franchiseverträge
- Vertragshändlerverträge
Im Einzelnen:
- Abrechnung und Provision
- Buchauszug
- Bucheinsicht
- Auskunft
- Handelsvertreterausgleich und Abfindung
- Kündigung
- Schadensersatz
- Wettbewerb
- Wettbewerbsentschädigung / Karenzentschädigung
Wir entwickeln gerne für den/die passgenauen Vertrag/Verträge, überprüfen Ihren Vertrag/Ihre Verträge und begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen oder unterstützen Sie bei der Abwicklung von beendeten Vertriebsverträgen, insbesondere Ausgleichsansprüche nach und analog § 89 b HGB sowie Rücknahme von Vertragswaren und vertreten Sie in unvermeidbaren Prozessen.
Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Dr. Isabell von Moltke Rechtsanwältin
und Fachanwältin für
Handels- und Gesellschaftsrecht