Zivilrecht

Das Zivilrecht regelt die juristischen Beziehungen zwischen gleichgestellten Subjekten, den natürlichen und den juristischen Personen. Die Gleichrangigkeit zwischen den Personen grenzt das Zivilrecht vom öffentlichen Recht und dem Strafrecht ab, da diese ein Über- oder auch Unterordnungsverhältnis zwischen Staat als Hoheitsträger und Bürger als Grundlage haben. Oft werden die Bezeichnungen Zivilrecht oder Bürgerliches Recht im Sprachgebrauch synonym verwendet mit dem Begriff Privatrecht, auch wenn sich diese Begriffe nicht vollständig decken.
Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielgestaltig. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen aus einem Vertrag.
Sobald ein Streit entsteht, geht es im Zivilrecht meist um die Frage: Wer will was von wem und woraus (Rechtsgrund). Und genau hier beginnt die beratende und vertretende Tätigkeit unserer Kanzlei.
Wenn sich der Weg vor Gericht nicht vermeiden lässt, dann liegt die Zuständigkeit im Bereich der zivilrechtlichen Streitigkeiten bei den Zivilgerichten, wo diese geltend gemacht werden können. Zu den Bereichen eines Zivilprozesses zählen nicht ausschließlich der eigentliche Zivilprozess, sondern auch das Mahnverfahren sowie die Zwangsvollstreckung.
Typische Bereiche des Zivilrechts:
So finden sich im Bürgerlichen Recht und damit vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, fünf große Rechtsgebiete: 

  • Personenrecht: Unter das Zivilrecht fallen Bereiche wie das Personenrecht, welches ein Paragraph des "Allgemeinen Teils" des Zivilrechts ist. Das Personenrecht entscheidet über grundsätzliche Frage, welche die Person an sich betreffen.
  • Schuldrecht: Beim Schuldrecht geht es darum, wie die Schuldverhältnisse zwischen zwei Parteien sind.
  • Sachenrecht: Auch beim Sachenrecht geht es um ähnliche Themen, allerdings sind hier Dinge des Vermögens betroffen. So etwa bewegliche Gegenstände oder aber Vermögen in Form von Grundstücken. In diesem Fall geht es meist um die Besitzverhältnisse.
  • Erbrecht: Hier werden Fälle behandelt, wie etwa ein Erbe, welches angetreten werden oder ausgeschlagen werden kann oder aber die Anforderungen an ein Testament geregelt.
  • Familienrecht: Mit dem Begriff Sonderprivatrecht bezieht man sich auf entsprechende Privatrechtsgebiete, welche nur anwendbar sind für bestimmte Personen und in einem eingeschränkten Maße, wie z.B. 
  • Wirtschaftsprivatrecht: Zwischen Wirtschaft und Recht bestehen vielfältige Abhängigkeiten. Wirtschaftsprozesse laufen zu einem großen Teil in rechtlichen Formen ab. Das Privatrecht steht bei diesen Prozessen im Vordergrund. Der Markt gründet sich auf Austauschverträge, die von     den  Wirtschaftssubjekten geschlossen werden. Ohne die Rechtsfigur Vertrag existiert kein Markt und ohne Markt keine Wirtschaft. Insofern ist das Vertragsrecht das Kerngebiet des Privatrechts.

Das Vertragsrecht schließt die rechtlichen Regelungen der Nicht- und Schlechterfüllung ebenso ein, wie die gesetzlichen Schuldverhältnisse aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung, das Nebeneinander von Besitz und Eigentum, das Kreditsicherungsrecht, aber auch allgemein die rechtlichen Grundbegriffe der Rechtsfähigkeit, der Kaufmannseigenschaft und der öffentlichen Register.

  • Handelsrecht
  • Vertragsrecht
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Dr. Isabell von Moltke
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht