Vertragsrecht
Die Vertragsfreiheit ist das wichtigste Gut des Zivilrechts und untersteht dort einem besonderen Schutz. Es lässt eine Gestaltung dieses Rechts ohne staatlichen Einfluss zu. Jedem steht es frei, mit einem anderen in eine Rechtsbeziehung zu treten - oder auch nicht. Durch eine Vielzahl von tatsächlichen Gegebenheiten kann diese Freiheit jedoch auch eingeschränkt sein. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag.
Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte"? Und Sie als Unternehmer kennen? In der Regel müssen diese Fragen mit „Nein“ beantwortet werden. Dann sollten Sie vor Vertragsabschluss unbedingt anwaltlichen Rat einholen, um unangenehme Folgen zu vermeiden.
Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden geraten. Holen Sie vorher unseren Rechtsrat aber auch dann, wenn Sie nicht immer das „Kleingedruckte“ lesen oder als Unternehmer nicht immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Partner im Detail kennen.
Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben und persönlichen Anforderungen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.
Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:
- Kaufvertrag
- Erstellung und Prüfung von Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
- Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
- Darlehensvertrag
- Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
- Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises
- Telefondienstvertrag, Kündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen
- Erstellung Prüfung von Mietverträgen
- Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
- Kanzlei- und Praxiskaufverträge
Ansprechpartner in unserer Kanzlei:
Dr. Isabell von Moltke
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Elke Roth
Rechtsanwältin und
Dipl.-Finanzwirtin (FH)