Steuerstrafrecht

Ist gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden und stehen die Behörden vor Ihrer Haustür? Oder beabsichtigen Sie, ein solches Verfahren mit der Abgabe einer strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abgabenordnung (AO) selbst anzustrengen, aber wissen nicht wie Sie vorgehen sollen?

Oft ist auch nicht ganz klar, inwieweit ein vorhandener steuerlicher Vertreter, der/die Steuerberater/in, Ihnen hier helfen kann, das aus rechtlichen Gründen tun sollte oder gar auch übernehmen möchte. Dabei ist gerade vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und steuerlichem Vertreter in den Fällen ratsam, in denen der richtig zu stellende und nach zu erklärende Besteuerungssachverhalt umfangreich und undurchsichtig ist. Denn es wird oft übersehen, dass Ihre Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren nicht denen entsprechen, die Sie im Strafverfahren tragen.

Wir stehen unserem Mandanten beratend in diesen Verfahren in dem Maß zur Seite, wie eine vertrauensvolle und strafrechtlich ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater Ihrerseits gewollt und ratsam ist. Auf dem Gebiet des Steuerrechts können wir die steuerlichen Ermittlungen der Behörden und/oder des steuerlichen Beraters in dem Strafverfahren mit eigener Sachkompetenz aufgreifen und Sie so optimal sowohl vor den Buß- und Strafsachenstellen der Finanzbehörden, als auch vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vertreten.

In geeigneten Fällen können wir Sie aufgrund unserer steuerrechtlichen Qualifikationen auch in beiden Verfahren, dem Besteuerungsverfahren und dem Strafverfahren, beraten und vertreten.

Wir beraten Sie als unseren Mandanten gerne auch vorsorglich zu Rechtsfragen allgemeiner Art, um insbesondere die Gefahr der steuerstrafrechtlichen Verfolgung zu minimieren. Wenn bei Ihnen bestimmte Risiken der Entdeckung einer Steuerstraftat bestehen, wie z.B. durch eine Betriebsprüfung, Mitwissende, Anzeigen von Versicherungen oder anonym oder Erbschaften bzw. Gesellschafterstreitigkeiten bestehen, können wir die möglichen persönlichen und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen für Sie gerne überprüfen.

Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:

Dr. Elke Roth
Rechtsanwältin und
Dipl.-Finanzwirtin (FH)