Forderungsbeitreibung
Recht zu haben bedeutet leider nicht immer auch, sein Recht durchsetzen zu können. Selbst wenn Sie einen Titel vor Gericht haben erwirken können, bestehen oft weitere Risiken bezüglich der Realisierung Ihrer Forderungen. Das Vorgehen nach ‚Schema F', wie es leider immer wieder von einigen Inkassounternehmen angewandt wird, ist nicht immer zielführend.
Da es keine festen Regeln gibt, welche Vollstreckungsmaßnahmen und -verfahren die vermeintlich besten sind, ist umso mehr Erfahrung gefragt, die Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten kann. Wir legen Wert auf einen individuellen Forderungseinzug. Je nach Informationsstand über den Schuldner kommen verschiedene Verfahren in Betracht.
Die reine Zwangsvollstreckung über den Gerichtsvollzieher ist oft nicht optimal geeignet, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn dessen Bearbeitung dauert mitunter Monate. Speziell bei Schuldner-Firmen kann dieser lange Zeitraum zum Forderungsausfall führen, wenn zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt wurde. Der reine Zwangsvollstreckungsauftrag greift nur, wenn keine weiteren Informationen über den Schuldner vorliegen.
Die Forderungspfändung ist interessant, wenn die Schuldner Unternehmen sind. Ist ein Kunde oder Auftraggeber des Schuldners bekannt, so kann man die Forderung der Schuldnerfirma direkt bei diesem Geschäftspartner pfänden. Ebenfalls interessant ist die Pfändung eines Bankkontos des Schuldners. Zur Beschleunigung des Verfahrens, kann bei dem Amtsgericht ein vorläufiges Zahlungsverbot erwirkt werden. Dies bedeutet, der Drittschuldner (Bank des Schuldners) darf bis zum Erlass des Pfändungsbeschlusses nicht mehr an den Schuldner zahlen. Ein solches Zahlungsverbot wirkt bei Schuldnerfirmen oft Wunder, da diese auch keine Löhne mehr auszahlen können, bis Ihre Forderung bedient wurde.
Auch die Pfändung von Arbeitslohn verspricht oftmals Erfolg.
Wir engagieren uns für die Beitreibung Ihrer Forderungen:
- Bundesweiter Forderungseinzug
- Schuldnerermittlung
- durch kostengünstige Pauschalen
- durch Verhandlung von Ratenzahlungen
- weit reichende Erfahrungen mit internationalem Kaufrecht
- durch Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel
- in Insolvenzverfahren
Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei:
Dr. Isabell von Moltke Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht